Artikel 30: Minderheitenschutz

Artikel 04: Kinderrechte sollen nicht nur Buchstaben auf dem Papier sein
November 30, 2025
Artikel 31: Recht auf Kultur, Spiel und Freizeit
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In Staaten, in denen es ethnische, religiöse oder sprachliche Minderheiten oder Ureinwohner gibt, darf einem Kind, das einer solchen Minderheit angehört oder Ureinwohner ist, nicht das Recht vorenthalten werden, in Gemeinschaft mit anderen Angehörigen seiner Gruppe seine eigene Kultur zu pflegen, sich zu seiner eigenen Religion zu bekennen und sie auszuüben oder seine eigene Sprache zu verwenden.