Artikel 31: Recht auf Kultur, Spiel und Freizeit

Artikel 30: Minderheitenschutz

November 30, 2025

Artikel 32: Verbot von Kinderarbeit

November 30, 2025

Artikel 30: Minderheitenschutz

November 30, 2025

Artikel 32: Verbot von Kinderarbeit

November 30, 2025
  1. Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes auf Ruhe und Freizeit an, auf Spiel und altersgemäße aktive Erholung sowie auf freie Teilnahme am kulturellen und künstlerischen Leben.
  2. Die Vertragsstaaten achten und fördern das Recht des Kindes auf volle Beteiligung am kulturellen und künstlerischen Leben und fördern die Bereitstellung geeigneter und gleicher Möglichkeiten für die kulturelle und künstlerische Betätigung sowie für aktive Erholung und Freizeitbeschäftigung.