Artikel 08: Identität

Artikel 07: Recht auf Name, Staatsangehörigkeit, Registrierung und auf Eltern
November 30, 2025
Artikel 09: Trennung von den Eltern
November 30, 2025
Artikel 07: Recht auf Name, Staatsangehörigkeit, Registrierung und auf Eltern
November 30, 2025
Artikel 09: Trennung von den Eltern
November 30, 2025
  1. Die Vertragsstaaten verpflichten sich, das Recht des Kindes zu achten, seine Identität, einschließlich seiner Staatsangehörigkeit, seines Namens und seiner gesetzlich anerkannten Familienbeziehungen, ohne rechtswidrige Eingriffe zu behalten.
  2. Werden einem Kind widerrechtlich einige oder alle Bestandteile seiner Identität genommen, so gewähren die Vertragsstaaten ihm angemessenen Beistand und Schutz mit dem Ziel, seine Identität so schnell wie möglich wiederherzustellen.