Artikel 35: Schutz vor Entführung

Artikel 34: Schutz vor sexuellem Missbrauch
November 30, 2025
Artikel 36: Schutz vor Ausbeutung
November 30, 2025
Artikel 34: Schutz vor sexuellem Missbrauch
November 30, 2025
Artikel 36: Schutz vor Ausbeutung
November 30, 2025

Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten innerstaatlichen, zweiseitigen und mehrseitigen Maßnahmen, um die Entführung und den Verkauf von Kindern sowie den Handel mit Kindern zu irgendeinem Zweck und in irgendeiner Form zu verhindern.