Artikel 25: Unterbringung und Betreuung

Artikel 21: Adoption

November 30, 2025

Artikel 26: Soziale Sicherheit

November 30, 2025

Artikel 21: Adoption

November 30, 2025

Artikel 26: Soziale Sicherheit

November 30, 2025

Die Vertragsstaaten erkennen an, dass ein Kind, das von den zuständigen Behörden wegen einer körperlichen oder geistigen Erkrankung zur Betreuung, zum Schutz der Gesundheit oder zur Behandlung untergebracht worden ist, das Recht hat auf eine regelmäßige Überprüfung der dem Kind gewährten Behandlung sowie aller anderen Umstände, die für seine Unterbringung von Belang sind.