Artikel 35: Schutz vor Entführung

Artikel 34: Schutz vor sexuellem Missbrauch

November 30, 2025

Artikel 36: Schutz vor Ausbeutung

November 30, 2025

Artikel 34: Schutz vor sexuellem Missbrauch

November 30, 2025

Artikel 36: Schutz vor Ausbeutung

November 30, 2025

Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten innerstaatlichen, zweiseitigen und mehrseitigen Maßnahmen, um die Entführung und den Verkauf von Kindern sowie den Handel mit Kindern zu irgendeinem Zweck und in irgendeiner Form zu verhindern.