Artikel 42: Bekanntmachung der Kinderrechte

Artikel 14: Recht auf Gedanken- Gewissens- und Religionsfreiheit
November 30, 2025
Artikel 22: Flüchtlingskinder
November 30, 2025
Artikel 14: Recht auf Gedanken- Gewissens- und Religionsfreiheit
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Artikel 22: Flüchtlingskinder
November 30, 2025

Die Vertragsstaaten verpflichten sich, die Grundsätze und Bestimmungen dieses Übereinkommens durch geeignete und wirksame Maßnahmen bei Erwachsenen und auch bei Kindern allgemein bekannt zu machen.