Artikel 15: Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit

Artikel 13: Meinungs- und Informationsfreiheit

November 30, 2025

Artikel 18: Verantwortung für das Kindeswohl

November 30, 2025

Artikel 13: Meinungs- und Informationsfreiheit

November 30, 2025

Artikel 18: Verantwortung für das Kindeswohl

November 30, 2025
  1. Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes an, sich frei mit anderen zusammenzuschließen und sich friedlich zu versammeln.
  2. Die Ausübung dieses Rechts darf keinen anderen als den gesetzlich vorgesehenen Einschränkungen unterworfen werden, die in einer demokratischen Gesellschaft im Interesse der nationalen oder der öffentlichen Sicherheit, der öffentlichen Ordnung (ordre public), zum Schutz der Volksgesundheit oder der öffentlichen Sittlichkeit oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer notwendig sind.