Das Kinderbüro wurde 1992 von Präsident Gerhard H. J. Fruhmann, MA und engagierten Menschen als erste spezialisierte Interessensvertretung für Kinder und Jugendliche in Österreich gegründet.
Ziel war und ist es, die Rechte von Kindern auf Grundlage der UN-Kinderrechtskonvention in der Gesellschaft – bei Kindern, Erwachsenen, Medien und Entscheidungsträger: innen – bekannter zu machen und wirksam umzusetzen.
Seitdem wurden zahlreiche Projekte für unterschiedliche Zielgruppen realisiert – darunter Kinder, Familien, Eltern, Multiplikator: innen, Städte und Gemeinden, Schulen sowie Unternehmen und Großkonzerne.
Das Kinderbüro zeichnet sich durch seine erfolgreiche Zusammenarbeit mit verschiedenen kommunalen, regionalen, nationalen und internationalen ProjektpartnerInnen aus Politik, Verwaltung und Privatwirtschaft aus.
Innovation ist uns wichtig: Wir stellen Beziehungen zu Fragen, Problemen und Ideen aus vielen Bereichen her, hinterfragen scheinbar Allgemeingültiges, forschen nach neuen Ansätzen – auch für unsere KooperationspartnerInnen und Zielgruppen – und suchen Begegnungen mit Menschen, die unterschiedliche Ideen und Sichtweisen mitbringen.
Dabei wollen wir durch Interaktion innovative Antworten bekommen, die zu neuen fruchtbaren Projekten für die Rechte von Kindern und eine kinderfreundliche Gesellschaft führen.
Ziel ist es, die Gesellschaft in ihrer Breite für Kinderrechte, Kindeswohl und Kinderschutz zu sensibilisieren.
UNSERE GRUNDSÄTZE:
Die UN-Kinderrechtskonvention bildet die Grundlage unserer Arbeit. Sie wurde 1989 von der UN-Vollversammlung verabschiedet und ist der weltweit erfolgreichste völkerrechtliche Vertrag. Ihr liegen vier Leitprinzipien zugrunde:
- Das Recht auf Gleichbehandlung und Schutz vor Diskriminierung
- Die Vorrangigkeit des Kindeswohls
- Die Sicherung von Entwicklungschancen
- Die Berücksichtigung des Kindeswillens
Wir setzen uns dafür ein, dass die Rechte, Bedürfnisse und Meinungen von Kindern auf allen Entscheidungs- und Umsetzungsebenen berücksichtigt werden. Unsere Arbeit orientiert sich besonders an folgenden Artikeln der Konvention:
- Artikel 4: Verwirklichung der Kinderrechte
- Artikel 12: Recht auf Beteiligung
- Artikel 13: Meinungs- und Informationsfreiheit
- Artikel 15: Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit
- Artikel 17: Zugang zu Medien & Schutz
- Artikel 24: Gesundheitsvorsorge
- Artikel 29: Bildungsziele
- Artikel 31: Recht auf Freizeit und Spiel




