Kinderrechte

Was sind Kinderrechte? 1989 verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen die UN-Konvention über die Rechte des Kindes. Alle Kinder auf der Welt erhielten damit verbriefte Rechte auf Überleben, Entwicklung, Schutz und Beteiligung. Die Kinderrechtskonvention formuliert weltweit gültige Grundwerte im Umgang mit Kindern, über alle sozialen, kulturellen, ethnischen oder religiösen Unterschiede hinweg. Und sie fordert eine neue Sicht auf Kinder als eigenständige Persönlichkeiten.
Die Basis unserer inhaltlichen Arbeit sind die Kinderrechte. Wir haben die Vision, dass die Rechte von Kindern in allen gesellschaftlich relevanten sozialen Systemen bewusst gelebt werden. Wir arbeiten darauf hin, dass die Rechte von Kindern, ihre Bedürfnisse und ihre Meinung auf allen Entscheidungs- und Umsetzungsebenen berücksichtigt werden.
Inhaltliche Schwerpunkte unserer Arbeit sind besonders folgende Artikel der UN-Kinderrechtskonvention, die unseren Tätigkeiten und Projekten zugrunde liegen:

  • Artikel 4: Verwirklichung der Kindesrechte
  • Artikel 12: Berücksichtigung des Kindeswillens
  • Artikel 13: Meinungs- und Informationsfreiheit
  • Artikel 15: Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit
  • Artikel 17: Zugang zu den Medien, Kinder- und Jugendschutz
  • Artikel 24: Gesundheitsvorsorge
  • Artikel 29: Bildungsziele, Bildungseinrichtungen
  • Artikel 31: Beteiligung an Freizeit

Wir als Kinderbüro erarbeiten Materialien und Dienstleistungen, um die Inhalte der UN-Kinderrechtskonvention im Bewusstsein der Kinder, Jugendlichen, Eltern und Erwachsenen sowie von Entscheidungsträgern und Medien zu verankern.