2 Paar Hände, die Euro-Scheine austauschen

Recht auf Taschengeld? – Die steirische Kinder- und Jugendanwältin klärt auf

Haben Kinder und Jugendliche ein Recht auf Taschengeld? Wie hoch sollte der Betrag sein? Und wie schaut es mit Geld aus Belohnung aus? Anlässlich des Weltspartags haben wir bei Mag.a Denise Schiffrer-Barac, Kinder- und Jugendanwältin des Landes Steiermark nachgefragt.

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Kein Rechtsanspruch auf Taschengeld

Rein rechtlich gesehen haben Kinder keinen Rechtsanspruch auf Taschengeld, so Schiffrer-Barac. Aber: Erziehungsberechtigte sollten ihren Kindern im Rahmen ihrer Möglichkeiten ein ihrem Alter, ihren Anlagen, Fähigkeiten und Lebensverhältnissen entsprechendes Taschengeld gewähren. In diesem Zusammenhang verweist die Kinder- und Jugendanwältin auf die Kinderrechte auf bestmögliche Entwicklung und Entfaltung, Schutz und Partizipation. Ein Vorteil von Taschengeld: Kinder lernen den Umgang mit Geld, und damit eigenverantwortliches Handeln.

Wie viel Taschengeld ist angemessen?

Taschengeld und Ausgaben für Freizeitgestaltung gehören, genauso wie Bekleidung und Essen, zum Unterhalt, den Eltern leisten. Die Höhe des Taschengeldes ist aber nirgends festgelegt. Wie viel Taschengeld ein Kind bekommt, ist individuelle Verhandlungssache. Die Höhe des Taschengeldes richtet sich dabei nicht nur nach Alter des Kindes, sondern auch nach den finanziellen Möglichkeiten der Erziehungsberechtigten und danach, was Kinder von ihrem Taschengeld bezahlen müssen. Das ergibt sich auch aus § 160 ABGB (Pflege und Erziehung, Berücksichtigung der Lebensverhältnisse der Eltern, Einbeziehung des Kindeswillens, Lernen mit Geld umzugehen und eigenverantwortlich Entscheidungen zu treffen, abhängig von Entscheidungsfähigkeit).

Es gibt zur Orientierung Empfehlungen vom Bund, wie hoch das Taschengeld sein sollte:

  • 6-8 Jahre: 0,50-2 Euro pro Woche
  • 8-10 Jahre: 2-3 Euro pro Woche
  • 10-12 Jahre: 8-14 Euro pro Monat
  • 12-14 Jahre: 12-20 Euro pro Monat

Taschengeld sollte keine Belohnung für gute Schulnoten sein

Belohnung hat zum Ziel, dass ein gezeigtes gewünschtes Verhalten wiederholt auftritt, und wird deshalb von Eltern oder Lehrkräften, aber auch von Pädagog:innen gerne als erzieherische Maßnahme eingesetzt. Das beruht grundsätzlich auf dem Prinzip der positiven Verstärkung. Wir alle kennen die positive Auswirkung von Belohnung und Lob und fühlen uns danach besser. Im Alltag sollte man gut abwiegen, wann ein Kind grundsätzlich belohnt wird. Dafür sollte es transparente Regeln geben. Schiffrer-Barac empfiehlt, Geld-Belohnungen allgemein von schulischer Leistung zu entkoppeln. Gute Noten bzw. ein Zeugnis könnten auch anders entsprechend gefeiert und zelebriert werden: beispielsweise mit einem gemeinsamen Essen, einem gemeinsamen Ausflug, einem Kinobesuch oder ähnlichem. Beziehung und Zeit als Belohnungen motivieren Kinder genauso.