Nicht Kinder sollen verkehrsgerecht werden, sondern der Verkehr kindergerecht!

Freies Bewegen im Verkehr üben!

Natürlich müssen Kinder für die Bewegung im Verkehr vorbereitet und geschult werden. Daher plädieren wir für verstärkte Verkehrserziehung zuhause und in Kinderbetreuungs- und -bildungseinrichtungen. Vor allem sollte mehr im geschützten Rahmen, aber auch in realen Verkehrssituationen geübt werden. Dazu müsste der Anteil an selbstständiger Mobilität wieder erhöht werden. Das Fehlen von Kinderwegenetzen erlaubt wenig freie Bewegung, Kinder werden von A nach B gefahren und erwerben keinerlei Übung für den Umgang mit Gefahrensituationen. Gleichzeitig nutzen viele Eltern aus Bequemlichkeit lieber den PKW, anstatt die Kinder auf den Schulweg alleine vorzubereiten.

 

Baulich-räumliche Maßnahmen wieder umsetzen!

Sogenannte Querungshilfen, die Kinder sichtbarer und sicherer machen, werden in den letzten Jahren weniger umgesetzt.

Ein Beispiel sind Aufpflasterungen, welche die Fahrbahn nahezu auf das Gehsteigniveau anheben und somit die Sicherheit der FußgängerInnen anheben und den KFZ-Verkehr bremsen. Gehsteigvorziehungen ermöglichen es insbesondere Kindern an die Fahrbahn heranzutreten, bevor sie queren. Sie sehen dann auf die Straße und werden von anderen VerkehrsteilnehmerInnen besser gesehen.

Grundsätzlich gilt: FußgängerInnen, RadfahrerInnen und AutofahrerInnen sollten zumindest dort baulich-räumlich getrennt werden, wo eine hohe Geschwindigkeit gefahren wird!

 

Wir fordern Tempo 30 im Ortsgebiet!

Während bei Tempo 50 Aufprallgeschwindigkeit eine 40%ige Überlebenswahrscheinlichkeit für Kinder gilt, sind es bei Tempo 30 95 Prozent! Die Anbringung von Fahrbahnschwellen bei Kreuzungen oder Ein- bzw. Ausfahrten könnten zusätzlich die Geschwindigkeit an kritischen Punkten reduzieren.

 

Trendautos sind eine Gefährdung für Kinder!

Zudem ist der Trend zu SUV und Geländefahrzeugen bedenklich: Laut VCÖ – Mobilität mit Zukunft ist vor allem „für Kinder, die zu Fuß unterwegs sind, ist die Gefahr schwerer und tödlicher Verletzungen bei einem Unfall mit einem SUV besonders hoch, da ihr Kopf- und Brustkorb genau auf Höhe des Einschlagpunktes liegen.“ Die Höhe der Fahrzeuge wirkt sich auf die Übersicht und die Sichtbarkeit von Kindern aus.

 

Das verkehrsgerechte Kind gibt es nicht!

Was (erwachsene) VerkehrsteilnehmerInnen wissen sollten: Bewegungen von Kindern sind – vor allem in früheren Entwicklungsphasen – nicht geradlinig und zielgerichtet. Das Zurücklegen eines Weges ist für Kinder oft gleichzeitig eine Spielmöglichkeit! Alles im Straßenraum kann als Spielzeug wahrgenommen werden und die Aufmerksamkeit binden.

Allein die Körpergröße macht einen großen Unterschied im Sichtvermögen bzw. in der Sichtbarkeit auf der Straße. Das Sichtfeld ist erst mit dem zwölften Lebensjahr voll entwickelt. Das seitliche Herannahen von potentiellen Gefahren kann von Kindern nur begrenzt wahrgenommen werden. Kinder können auch die Entfernung und Richtung von Geräuschquellen, aber auch Geschwindigkeit schwerer beurteilen. Sie brauchen länger für eine Situationsbeurteilung und in der Entscheidungsfindung. Der Verkehr muss kindgerechter werden, nicht um umgekehrt!

 

Danke an Katja Hausleitner für die Überlegungen und den fachlichen Input!

 

Interessante Links zum Thema:

Gestärkte Kinderrechte: