Vision

 “Unsere Vision ist es, dass die Rechte von Kindern in allen gesellschaftlich relevanten sozialen Systemen bewusst gelebt werden.
Wir begleiten Kinder und Erwachsene dabei, den Alltag kindergerecht zu gestalten.
Alle Angebote und Projekte werden im Hinblick auf diese Vision gestaltet und definiert.”

Geschichte

Das Kinderbüro wurde 1997 von engagierten Menschen als Interessensvertretung für Kinder und Jugendliche gegründet, um ihre Rechte auf Grundlage der UN-Kinderrechtskonvention in der Gesellschaft (Kinder, Erwachsene, Medien und Entscheidungsträger) besser bekannt zu machen und umsetzen zu können.

Das Kinderbüro zeichnet sich durch seine erfolgreiche Zusammenarbeit mit verschiedenen kommunalen, regionalen, nationalen und internationalen ProjektpartnerInnen aus Politik, Verwaltung und Privatwirtschaft aus. Ab 2012 wird die Marke„Kinderbüro® – Die Lobby für Menschen bis 14“ über Graz und die Steiermark hinaus für ganz Österreich geschützt.

Innovation ist uns wichtig: Wir stellen Beziehungen zu Fragen, Problemen und Ideen aus vielen Bereichen her, hinterfragen scheinbar Allgemeingültiges, forschen nach neuen Ansätzen – auch für unsere KooperationspartnerInnen und Zielgruppen – und suchen Begegnungen mit Menschen, die unterschiedliche Ideen und Sichtweisen mitbringen.

Dabei wollen wir durch Interaktion innovative Antworten bekommen, die zu neuen fruchtbaren Projekten für die Rechte von Kindern und eine kinderfreundliche Gesellschaft führen.

Grundsätze

Die Kinderrechte als Basis unserer Arbeit

Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes wurde am 20. November 1989 von der Vollversammlung der Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen angenommen. Die Kinderrechtekonvention sichert jedem Kind – also Mädchen und Jungen bis zum 18. Lebensjahr – persönliche, wirtschaftliche und kulturelle Rechte zu. Die Kinderrechtekonvention wurde von allen Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen mit Ausnahme von Somalia, dem Südsudan und den USA ratifiziert und gilt damit als er erfolgreichste Völkerrechtsvertrag aller Zeiten.

 Der Kinderrechtekonvention liegen folgende vier Leitprinzipien zugrunde:

  • Das Recht auf Gleichbehandlung und Schutz vor Diskriminierung
  • die Vorrangigkeit des Kindeswohls
  • die Sicherung von Entwicklungschancen
  • die Berücksichtigung des Kindeswillens.

Wir arbeiten darauf hin, dass die Rechte, die Bedürfnisse und Meinungen von Kindern auf allen Entscheidungs- und Umsetzungsebenen berücksichtigt werden. Inhaltliche Schwerpunkte unserer Arbeit sind besonders folgende Artikel der UN-Kinderrechtskonvention, die unseren Tätigkeiten und Projekten zugrunde liegen:

Artikel 4: Verwirklichung der Kinderrechte

Artikel 12: Recht auf Beteiligung

Artikel 13: Meinungs- und Informationsfreiheit

Artikel 15: Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit

Artikel 17: Zugang zu den Medien, Kinder- und Jugendschutz

Artikel 24: Gesundheitsvorsorge

Artikel 29: Bildungsziele, Bildungseinrichtungen

Artikel 31: Beteiligung an Freizeit

  • Wissen ins Gewissen bringen
  • Wir nutzen wissenschaftliche Erkenntnisse, entwickeln diese weiter und befähigen Menschen zum kindgerechten Handeln.

Selbstständig sein

  • Wir sorgen dafür, dass sich Kinder ihre Räume selbstständig erschließen können.
  • Wir stehen für eine kindgerechte Entwicklung von Lebens- und Bewegungsräumen.

Werte erkennen

  • Wir schaffen Bewusstsein für die Rechte von Kindern.
  • Wir begegnen Herausforderungen mit der uns zu Grunde liegenden Verantwortung.

Demokratie leben

  • Wir sind das Sprachrohr der Kinder und sorgen für ihr Recht auf Beteiligung.
  • Wir schaffen Handlungsspielräume für Kinder ohne Beeinflussung der Erwachsenen.

Möglichkeiten schaffen

  • Wir sind das GPS in Kinderfragen und navigieren durch alle Kinder- und Familienwelten.

z´samm tuan

  • Wir arbeiten mit Gemeinsamkeiten. Vielfalt ist uns wichtig.