Basispapiere

Das Kinderbüro arbeitet mit einigen wichtigen Grundlagenpapieren, unter andern mit der UN-Kinderrechtskonvention. Holen Sie sich hier allgemeine Infos zu unserer inhaltlichen Basis.

Mit dem Begriff Schattenbericht wird der Bericht einer oder mehrerer Nichtregierungsorganisationen über den Prozess der Umsetzung einer UN-Konvention an ein entsprechendes UN-Komitee bezeichnet, welches diesen Prozess überwacht.

Im Auftrag des Kinderbüro Steiermark wurde 2009 eine Untersuchung unter Vertreter/innen steirischer Organisationen sowie unter Kindern und Jugendlichen durchgeführt, um den Status quo zur Umsetzung der Kinderrechtekonvention in der Steiermark aus Sicht der psycho-sozialen Praxis sowie der Betroffenen (Kinder und Jugendliche) zu eruieren.

Aufgrund einer Entschließung des Nationalrates vom 28. September 1988 wurde die (damalige) Bundesministerin für Umwelt, Jugend und Familie aufgefordert, “… dafür Sorge zu tragen, dass die Forschungsarbeiten über die Lage der Jugend in Österreich laufend fortgesetzt werden” und weiters, “… dem Nationalrat in jeder Legislaturperiode einen aktuellen Bericht zur Lage der Jugend in Österreich vorzulegen”. Seither wurde in jeder Legislaturperiode ein entsprechender Bericht – mit unterschiedlichen Schwerpunkten – vorgelegt.